Münzen, die wir bewerten & Richtlinien
NGC bewertet die meisten US-und Weltmünzen, geprägt ab 1600 bis heute (bzw. 1300 bis heute für Westeuropa) sowie zahlreiche Token und Medaillen (siehe Liste). NGC bietet umfassende Einstufungsdienste auch für Münzen aus westlichen antiken Zivilisationen, die von der Gründung der Münzprägung bis ca. 500 n. Chr. reichen sowie Münzen des byzantinischen Reiches (AD 491-1453).
Bestimmte Münzen sind nicht für eine Bewertung durch NGC geeignet. Für eine Liste von Weltmünzen, die sich nicht für NGC Bewertungen qualifizieren, klicken Sie hier. Für eine Auflistung von antiken Münzen, die nicht durch NGC Ancients bewertet werden, klicken Sie hier.
NGC Richtlinien
Münzen, die nicht eingekapselt werden
Weltmünzen, die sich nicht für eine NGC Bewertung eignen
Antike Münzen, die sich nicht für eine NGC Bewertung eignen
Sammlerstücke aus sanktionierten Ländern
Richtlinie zu deklarierten Werten
Richtlinien zu Münzen mit zusätzlichen Applikationen (Schmucksteine, Emaille, etc.)
Cross Over / Halter, die nicht von NGC stammen
NCS: No Grade-Schutz oder Garantie
Richtlinie zum Rückversand von Verpackungen
Weiße Flecken auf modernen Silbermünzen
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Münzen, die nicht eingekapselt werden
Es gibt verschiedene Gründe warum NGC eine Münze nicht bewerten oder eingekapseln kann. Eines der häufigsten von ihnen bezieht sich auf die Echtheit einer Münze. Ein weiterer Grund ist, dass die Münze einen aktiven Oberflächenrückstand aufzeigt. Lesen Sie mehr >
Weltmünzen, die sich nicht für eine NGC Bewertung eignen
Für eine vollständige Liste der Weltmünzen, die nicht von NGC bewertet werden, klicken Sie hier.
Antike Münzen, die sich nicht für eine NGC Bewertung eignen
Eine komplette Liste von antiken Münzen, die nicht von NGC bewertet werden, klicken Sie hier.
Sammlerstücke aus sanktionierten Ländern
Aufgrund von US-Sanktionen akzeptiert die Certified Collectibles Group (CCG), zu der NGC, PMG, CGC und ASG gehören, keine Sammlerstücke, die (a) von den folgenden Ländern/Regionen ausgestellt wurden, wenn sie bei den CCG-Büros in London, München oder Hongkong eingereicht werden, oder (b) von einem Kunden mit Sitz in einem der folgenden Länder/Regionen bei einem CCG-Standort eingereicht werden:
- Nordkorea
- Iran (einschließlich Persien)
- Kuba
- Krim
Wenn sich Sammlerstücke aus den oben genannten Ländern/Regionen bereits in den USA befinden und im Besitz eines in den USA ansässigen Kunden sind, können sie dennoch für eine Einstufung durch ein CCG-Unternehmen in den USA in Frage kommen. Wenn sich Sammlerstücke aus den oben aufgeführten Ländern/Regionen bereits in Festlandchina befinden und im Besitz eines Kunden mit Sitz in Festlandchina sind, können sie dennoch für eine Einstufung durch die CCG-Niederlassung in Festlandchina, NGC Shanghai Business Information Consulting Co., Ltd., akzeptiert werden.
Darüber hinaus gilt für die folgenden Länder eine Sonderbehandlung:
- Syrien: CCG nimmt Sammlerstücke aus Syrien an, versendet aber keine Sammlerstücke nach Syrien.
- Irak: CCG akzeptiert Sammlerstücke aus dem Irak, aber sie können einer zusätzlichen Prüfung durch CCG und, falls zutreffend, durch den US-Zoll unterliegen, was zu Verzögerungen und möglicher Ablehnung führen kann.
Gegenwärtig gibt es keine Sanktionen gegen Sammlerstücke, die von Russland ausgestellt oder von Kunden in Russland eingereicht wurden. Allerdings kann es bei Sendungen, die von Russland ausgestellte Sammlerstücke enthalten, aufgrund der Bearbeitungszeiten des Zolls zu erheblichen Verzögerungen kommen.
Bestimmte Personen sind ebenfalls von Sanktionen betroffen und können keine Geschäfte mit CCG tätigen. Eine vollständige Liste der von den USA sanktionierten Personen finden Sie unter https://sanctionssearch.ofac.treas.gov/.
Diese Richtlinie wurde zuletzt am 23. April 2022 aktualisiert und wird in regelmäßigen Abständen überarbeitet. Diese Richtlinie ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen und spiegelt aufgrund der sich schnell ändernden Situationen möglicherweise nicht die aktuellen Sanktionen wider. Die aktuellen US-Sanktionen finden Sie unter https://sanctionssearch.ofac.treas.gov/. CCG behält sich das Recht vor, Einreichungen jeglicher Kunden abzulehnen.
Richtlinie zu deklarierten Werten
Einreicher an NGC sind verpflichtet, einen Wert für jede Münze in ihrer Einreichung aufzulisten. Mit der Einreichung einer Münze und der Eintragung eines deklarierten Wertes stimmt der Einreicher zu, dass der angegebene Wert dem aktuell üblichen Marktwert der eingereichten Münze entspricht. Der angegebene Wert muss dem aktuellen Verkehrswert einer echten Münze derselben Ausgabe und Variante sowie in der ungefähr gleichen Erhaltung entsprechen.
Wenn Sie den aktuellen Marktwert der Münze nicht kennen, können Sie zur Ermittlung des deklarierten Wertes den Preis, den Sie für die Münze bezahlt haben, heranziehen (wenn kürzlich gekauft), oder alternativ einen Wert, den Sie in einem Richtpreis-Führer (wie dem World Coin Price Guide) gefunden haben oder den Preis, der Ihnen von einem Händler angeboten wurde.
NGC macht keine Wertangaben für Münzen. Wenn NGC feststellt, dass der Wert einer Münze zu gering angesetzt wurde, so dass sie sich nicht für die ausgewählte Kategorie oder Dienstleistung qualifiziert, kann NGC die entsprechende Differenz des Betrags der Kategorie berichtigen und die Konservierungs-, Bewertungs- und/oder Dienstleistungsgebühren auf Grundlage der Ermittlung des aktuellen Marktwertes der Münze nachbelasten. (Anmerkung: NGC passt die Einreichungskategorie an, auch wenn später festgestellt wird, dass die Münze nicht echt, verändert oder anderweitig nicht eingestuft werden konnte.) NGC ändert jedoch nicht den deklarierten Wert, der ursprünglich vom Einreicher angegeben wurde.
Der deklarierte Wert wird verwendet, um eine Münze zu versichern, während sie sich im Gewahrsam oder im Zwischentransit von NGC oderderen Beteiligungsgesellschaftern befindet. Bis zum Empfang der Münzen durch NGC bzw. deren Beteiligungsgesellschaften sowie ab der Rückgabe oder dem Moment des Versandes an den Kunden ist ausschließlich der Einreicher für ausreichende Versicherung seiner Münzen verantwortlich. Das NGC in München kann hierbei keine Versicherung für den Einreicher bereitstellen. Darüber hinaus wird in dem äußerst seltenen Fall, dass eine Münze, die sich bei NGC befindet, verloren geht oder beschädigt wird, der Einreicher auf Grundlage des derzeitigen Marktwertes der Münze (wie nachstehend definiert) in dem Zustand, in dem diese von NGCempfangen wurde, entschädigt - wobei die Entschädigung in keinem Fall den vom Einreicher auf dem NGC -Einreichungsformular angegebenen deklarierten Wert übersteigt. Es ist daher äußerst wichtig, dass der vom Einreicher angegebene deklarierte Wert den aktuellen Marktwert der Münze darstellt.
Fair Market Value: Zum Zweck der Verwendung innerhalb dieser Richtlinie handelt es sich bei dem "aktuellen Marktwert" um den zu erzielenden Wert einer Münze im Falle eines Verkaufs - festgestellt durch NGC in ihrem alleinigen, sinnvoll ausgeübten Ermessen. NGC wird den aktuell üblichen Martkwert einer Münze auf Basis dessen bestimmen, was NGC in ihrer alleinigen, angemessen ausgeübten Meinungsfindung als zuverlässige aktuelle Marktinformation betrachtet. NGC kann hierzu tatsächliche Preis- und Verkaufsinformationen heranziehen, einschließlich tatsächlicher Transaktionserlöse der betreffenden Münze. Aufgrund der volatilen Eigenschaften des Münzmarktes und Internet-Handels sowie der unterschiedlichen Kaufgewohnheiten individueller Marktteilnehmer können diese Informationen jedoch nicht unbedingt den exakten aktuellen Marktwert jeder einzelnen Münze darstellen, was wiederum dazu führt, dass NGC diesen in ihrem alleinigen, angemessen ausgeübten Ermessensspielraum bestimmt. NGC behält sich dabei das Recht vor, den vom Einreicher auf dem NGC-Einreichungsformular deklarierten Wert als den aktuellen Marktwert zu verwenden, und in keinem Fall wird der von NGC bestimmte aktuelle Marktwert den vom Einreicher auf dem NGC-Einreichungsformular angegebenen deklarierten Wert überschreiten. Die Bestimmung des aktuellen "Fair Market Value" durch NGC ist für alle Beteiligten absolut und verbindlich.
Richtlinien zu Münzen mit zusätzlichen Applikationen (Schmucksteine, Emaille, etc.)
NGC akzeptiert Einreichungen von Münzen mit additiven Applikationen (wie eingebettete Juwelen, Emaille oder ähnliche) nur, wenn der Einreichung das unterzeichnete NGC-Formular "FREIGABE FÜR MÜNZEN MIT ZUSÄTZLICHEN APPLIKATIONEN" beigelegt wird.
Während NGC seine höchsten Anstrengungen zum Schutz der Münzen und jeglicher Applikationen einsetzen wird, ist es jedoch möglich, dass sich diese Applikationen lösen oder verschieben, oder dass die Applikation oder die Münze selbst während oder nach dem normalen NGC Bewertungs-Prozess beschädigt wird.Infolgedessen übernimmt NGC keine Haftung für jegliche Schäden in Verbindung mit Applikationen. Die Bewertung dieser Münzen ist darüber hinaus nicht von der NGC-Garantie abgedeckt.
Cross Over / Halter, die nicht von NGC stammen
NGC akzeptiert Einreichungen von Münzen in PCGS-Haltern für den CrossOver-Service. Dieser Service ermöglicht den Einreichern, ihre Münzen in PCGS Haltern einzusenden, welche nur dann neu von NGC eingekapselt werden, wenn die NGC-Bewertung gleich (oder höher) als diejenige im PCGS-Halter ausfällt.
NGC akzeptiert keine CrossOver-Einreichungen, die einen Mindestgrad anfordern, der höher ist als die auf dem PCGS-Halter angegebene Bewertung. Der Abschnitt "CrossOver Minimum Grade" des NGC-Einreichungsformulars darf nur verwendet werden, wenn die Mindestanforderung gleich oder niedriger als die Bewertung des PCGS-Halters ist.
Für die komplette CrossOver Anleitung, klicken Sie hier.
Darüber hinaus wird NGC keine CrossOver Einreichungen von Münzen in Haltern anderer Unternehmen als PCGS akzeptieren. Diese Münzen können nur dann an NGC eingereicht werden, wenn sie vom NGC-Formular "ZUSTIMMUNG ZUM ENTFERNEN VON MÜNZEN IN HALTER(N)" begleitet werden. Die Münzen werden dann durch NGC dem Halter entnommen und als "rohe" (unbewertete) Einreichungen behandelt.
NCS: No Grade-Schutz oder Garantie
NGC keinen Bewertungsschutz oder jegliche Art von Bewertungsgarantie für Münzen, die für die Konservierung an NCS eingereicht wurden. Münzen werden von NGC erst dann garantiert, wenn sie von NGC bewertet und gekapselt wurden.
NGC beurteilt jede für die NCS-Konservierungsdienste eingereichte Münze, um festzustellen, ob die Münze von einer Konservierung profitiert. Für die Einreichung von NGC- und PCGS-zertifizierten Münzen gilt die unten beschriebene besondere Handhabung.
- Wenn NGC der Ansicht ist, dass eine Münze von einer Konservierung profitiert, wird die Münze konserviert und dann zur Bewertung an NGC übertragen.
- Wenn NGC glaubt, dass eine Münze nicht von der Konservierung profitiert, wird die Münze nicht konserviert. In diesem Fall werden die rohen (nicht im Halter befindlichen) Münzen direkt an NGC zur Bewertung übergeben. Es fallen nur die NGC-Bewertungsgebühren an.
- Wenn NGC der Ansicht ist, dass eine NGC- oder PCGS-zertifizierte Münze nicht von der Konservierung profitiert, wird die Münze nicht konserviert, in ihrem ursprünglichen Halter belassen und an den Einreicher zurückgegeben. Die Münze wird nicht an NGC überwiesen und die NGC- Bewertungsgebühren werden zurückerstattet, abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 5 EUR.
- Wenn NGC der Ansicht ist, dass eine PCGS-zertifizierte Münze nicht von einer Konservierung profitiert, sondern wahrscheinlich die gleiche (oder eine höhere) Erhaltungsnote von NGC erhält, wird die Münze nicht konserviert und an NGC für den CrossOver-Dienst übertragen. Es fallen nur die NGC-Bewertungsgebühren an.
- *Bitte beachten Sie, dass NGC zwar versuchen wird, spezielle Anfragen von Einreichern zu bearbeiten, aber nicht dafür verantwortlich ist, wenn spezielle Anfragen nicht erfüllt werden.
Wichtig: Die von NCS durchgeführten Konservierungsdienste verbessern nicht unbedingt die Erhaltungsnote einer Münze. In seltenen Fällen kann die NCS-Konservierung zusätzliche Probleme aufdecken, die zuvor durch Rückstände oder andere Oberflächenverunreinigungen verdeckt waren. Keine der von NCS verwendeten Techniken wird jedoch solche Probleme verursachen. Es ist wichtig zu verstehen, dass von NCS konservierte Münzen möglicherweise noch eine niedrigere oder gar keine Erhaltungsnote von einem Münzbewertungsdienst erhalten. Indem eine Münze bei NCS eingereicht wird, verzichtet der Einreicher auf jegliche Form von Rechtsansprüchen gegen NGC (und etwelche verbundenen Unternehmen, Abteilungen, Tochtergesellschaften oder andere Unternehmen, die mit NGC verbunden sind, sowie ihrer oder derer jeweiligen Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Direktoren oder Bevollmächtigten und Agenten) in Bezug auf einer niedrigeren oder gar keiner Bewertung, die anschließend von einem Münzbewertungsdienst dieser Münze zugewiesen wird.
NCS-Konservierung / NGC ReGrade
Die NCS-Konservierung kann Münzen mit unattraktiver Tönung, Kupferflecken und anderen Oberflächenproblemen helfen. Kunden können eine bereits von NGC zertifizierte Münze für eine Dienstleistung einreichen, die NCS-Konservierung und NGC-ReGrade (NCS+ReGrade) umfasst. Wenn NCS ablehnt, eine bestimmte Münze im Rahmen dieses kombinierten Dienstes zu konservieren, wird NGC das ReGrade nicht durchführen. Wenn der Kunde den Service NGC ReGrade unabhängig von der NCS-Konservierung wünscht, sollte der Kunde auf seinem Einreichungsformular schreiben: REGRADE REGARDLESS OF NCS DECISION (Erneute Einstufung unabhängig von der NCS-Entscheidung).
Richtlinie zum Rückversand von Verpackungen
NGC wird Kapseln und andere Verpackungen (wie z. B. Original-Mint-Boxen) an Einreicher zurückgeben, die den "Return Packaging"-Service auf dem NGC-Einreichungsformular ankreuzen. Eine zusätzliche Gebühr von € 5 pro Einreichungsformular fällt an.
NGC wird versuchen, die Verpackung zur gleichen Zeit wie die bewerteten Münzen zurückzugeben. Wenn die Verpackung zu diesem Zeitpunkt nicht zurückgegeben wird (z. B. der Einreicher akzeptiert die zurückgesandte Verpackung nicht oder sie kann nicht an den Einreicher geliefert werden), wird die Verpackung von NGC für weitere 14 Kalendertage aufbewahrt. Nach dieser Zeit wird die nicht beanspruchte Verpackung entsorgt. NGC haftet nicht für entsorgte Verpackungen, wenn der Anspruch darauf länger als 14 Tage nach Rücksendung der Münzen an den Einreicher nicht geltend gemacht wurde.
Darüber hinaus, während NGC alles dazu beitragen wird, Kapseln und andere Verpackungen in bestmöglichem Zustand zu bewahren, ist es dennoch möglich, dass Kapseln und Verpackung beim Entnehmen der Münzen beschädigt werden. NGC haftet nicht für beschädigte Verpackungen.
Bitte beachten Sie, dass, wenn der "Return Packaging"-Service auf dem NGC-Einreichungsformular nicht ausgewählt ist, NGC die Verpackung entsorgen wird, sobald die Münzen entfernt wurden. NGC haftet nicht für entsorgte Verpackungen.
Weiße Flecken auf modernen Silbermünzen
NGC verfügt über eine Richtlinie für weiße Flecken, oft als "Milchflecken" bezeichnet, die sich mitunter bei verschiedenen Arten moderner Silber-Bullion-Münzen aus der ganzen Welt entwickeln können, darunter American Silver Eagles, Chinesische Silber Pandas und Canadian Maple Leafs.